Wie zur Kur

Wie zur Kur

Die Kurbehandlung als unabdingbarer Bestandteil der erforderlichen medizinischen Fürsorge wird entweder voll (komplexe Kurbetreuung - KKB) oder teilweise (subventionierte Kurbetreuung - SKB) durch die Krankenkasse getragen

Selbstzahler

1. Ebenso wie den Urlaub trägt der Patient selbst die Kosten des Kurbehandlungs-, Entspannungs-, Wochenend- oder Wellness-Aufenthaltes. Mit dem Aufenthalt im Kurort tut er neben dem angenehm verbrachten Urlaub in einem schönen Umfeld zugleich etwas für seine Gesundheit.

2. Die Behandlungsaufenthalte sind auf die Kurbehandlung und auf die Vorbeugung gegen verschiedene Erkrankungen ausgerichtet. Auf der Grundlage der Eingangsuntersuchung und je nach dem Gesundheitszustand erstellt der Kurarzt für den Patienten einen individuellen Behandlungsplan, der geeignete Anwendungen umfasst. Für die Bestellung des Kuraufenthaltes ist bei Selbstzahlern keine ärztliche Empfehlung erforderlich. Der Kurgast besorgt sich den Aufenthalt in ausgewählten Kureinrichtungen selbst.

3. Entspannungs- und Wellness-Aufenthalte dienen der Erholung, dem Schöpfen neuer Energie und der Regenerierung von Körper und Geist. Jede Kureinrichtung hält ein vielfältiges Angebot an Wochen- und Wochenendaufenthalten bereit. Der Patient wählt bei der konkreten Kureinrichtung einen Aufenthalt anhand vorher zusammengestellter Leistungspakete aus, welche jene Anwendungen umfassen, die seinen Wünschen und Vorstellungen entsprechen, und die er ohne jedwedes gesundheitliche Risiko in Anspruch nehmen kann. Einige Aufenthalte können zugleich eine Konsultation mit dem Kurarzt enthalten.